Vermietung von Schlauchboot, Kajak, Tube und SUP auf der Aare +41 76 686 87 45
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Schlauchboot mieten Aare: AGB's

Alles Nötige das es zu wissen gilt, wenn du ein Schlauchboot auf der Aare mietest.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER AARESCHLAUCHBOOT GMBH 

1. Geltungsbereich 

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen der Aareschlauchboot GmbH (nachfolgend «Veranstalterin») und der natürlichen Person, welche die Dienstleistungen der Veranstalterin in Anspruch nimmt («Teilnehmer») und Vertragspartner ist. 

2. Vertragsgegenstand 

Vertragsgegenstand ist der Verleih von Wassersportgeräten oder die Durchfüh-rung von geführten Touren mit Wassersportgeräten (beides in diesem Vertrag als «Aktivität» bezeichnet). Massgebend ist die Buchungsbestätigung der Veranstal-terin. 

Die Veranstalterin verpflichtet sich, die Aktivität fachkundig zu erbringen sowie ein zur bestimmungsgemässen Nutzung taugliches Wassersportgerät zur Verfü-gung zu stellen. 

Der Teilnehmer verpflichtet sich im Gegenzug, der Veranstalterin den vertraglich vereinbarten Preis zu bezahlen und das zur Verfügung gestellte Wassersportge-rät sorgfältig zu nutzen. 

Leistungserweiterungen können vereinbart werden, sofern die Veranstalterin zu-stimmt. Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Bezahlung der sich daraus ergeben-den Mehrkosten. 

3. Anmeldung / Vertragsabschluss 

Eine Anmeldung für eine Aktivität kann nur online oder bei Gruppenanfragen auch per Email erfolgen. Freie Plätze können nicht garantiert werden. Eine früh-zeitige Anmeldung wird empfohlen. 

Eine kurzfristige Buchung am Tag der Aktivität ist ausnahmsweise telefonisch oder im Check-In vor Ort möglich, setzt aber eine entsprechende Bestätigung der Veranstalterin voraus. 

Mit der Buchung einer ausgeschriebenen Dienstleistung der Veranstalterin kommt zwischen der Veranstalterin und dem Teilnehmer ein verbindlicher Vertrag auf der Basis dieser AGB zustande. Mit Abgabe der Anmeldung anerkennt der Teilnehmer diese AGB als wesentlicher Bestandteil des Vertrages zwischen ihm und der Veranstalterin.

Der buchende Teilnehmer erhält bei der Buchung automatisch eine elektronische Buchungsbestätigung. Falls der Teilnehmer diese nicht erhält, ist er dafür verantwortlich, bei der Veranstalterin sicherzustellen, dass die Buchung eingegangen und bestätigt ist. 

Bei Spontanbuchungen wird ein Zahlungsbeleg ausgehändigt, anstelle der elektronischen Buchungsbestätigung. 

Der Teilnehmer ist für die korrekte Übermittlung seiner persönlichen Daten sowie die Überprüfung aller Angaben auf der Buchungsbestätigung (Datum, Angebot, Teilnehmer, Preis etc.) verantwortlich. Unstimmigkeiten sind der Veranstalterin unverzüglich und vor Beginn des gebuchten Angebots zu melden. 

Schliesslich ist der Teilnehmer verpflichtet mit einer gültigen Kontaktnummer sicherzustellen, dass er durch die Veranstalterin am Tag der gebuchten Aktivität kontaktiert werden kann. 

Folgekosten, die durch eine unterlassene oder unvollständige Meldung entstehend, gehen zulasten des Teilnehmers. 

4. Preise 

Sämtliche Preise verstehen sich pro Person bzw. Wassersportgerät und brutto in Schweizer Franken (CHF) inkl. MWST. 

Die Preise sind auf der Webseite der Veranstalterin aufgeschaltet. Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Massgebend ist in jedem Fall die Buchungsbestätigung. 

Transportdienstleistungen und weitere persönliche Leistungen der Veranstalterin (Telefonate, Getränke, Verpflegung etc.) sind im Preis nur enthalten, wenn diese in der Buchungsbestätigung ausdrücklich als inbegriffen bestätigt werden. 

5. Zahlungsbedingungen 

Der Teilnehmer ist in allen Fällen verpflichtet, bei der Buchung eine Kreditkarte zu hinterlegen. Alternativen sind die sofortige Zahlung des Gesamtbetrages über TWINT oder die Barzahlung bei einer spontanen Buchung. 

Der Gesamtbetrag gemäss Buchungsbestätigung wird wie folgt zur Zahlung fällig: 

a) Standart-Online Buchung bis 48 Stunden vor der Aktivität 

Nach Eingang der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung per Kreditkarte gemäss den auf der Webseite unter der Rubrik Buchung publizierten Preise zu leisten.

Der Restbetrag wird am Tag der Aktivität zur Zahlung fällig und kann vor Ort am Check-In beglichen werden. 

b) Online-Buchung innerhalb von 48 Stunden vor der Aktivität 

Nach Eingang der Buchungsbestätigung ist der gesamte für die Aktivität vereinbarte Preis per Kreditkarte zu bezahlen. 

c) Gruppenbuchung und geführte Touren 

Bei Gruppenbuchungen und geführten Touren wird dem Teilnehmer nach durchgeführter Aktivität eine Rechnung zur Bezahlung zugestellt. 

d) Walk-Ins (spontane Buchungen am Tag der Aktivität) 

Bei einer spontanen Buchung am Tag der Aktivität ist der Gesamtbetrag per Kreditkarte, TWINT oder in bar vor der Durchführung der Aktivität zu bezahlen. 

6. Annullierung durch den Teilnehmer / Buchungsänderungen 

a) Annullierung bis 48 Stunden vor der Aktivität 

Die gebuchten Angebote können bis 48 Stunden vor der reservierten Akti-vität schriftlich storniert werden. Massgebender Zeitpunkt ist das Eintreffen der Mitteilung bei der Veranstalterin. In diesem Fall ist keine weitere Zahlung geschuldet, es erfolgt aber auch keine Rückerstattung. 

Alternativ kann die gebuchte Leistung im Falle ohne Zusatzkosten auf einen anderen Zeitpunkt innerhalb der Sommersaison verschoben werden. 

b) Annullierung innerhalb von 48 Stunden vor der Aktivität 

Bei einer Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor dem Beginn der Aktivität, wird die gesamte vereinbarte Leistung zur Zahlung fällig. Die Veranstalterin ist berechtigt, den noch nicht bezahlten Betrag der hinterlegten Kredit-karte zu belasten. 

c) Buchungsänderungen 

Weitere Verschiebungen innerhalb der Sommersaison sind nur mit Zustimmung der Veranstalterin und gegen eine Umtriebsentschädigung von CHF 10.00 pro Verschiebung möglich.

7. Annullierung oder Programmänderung durch die Veranstalterin 

a) Mindestteilnehmerzahl 

Falls eine Mindestteilnehmerzahl kommuniziert ist und nicht erreicht wird, ist die Veranstalterin berechtigt, die Aktivität kurzfristig abzusagen oder Gruppen zusammenzulegen. In diesem Fall bemüht sich die Veranstalterin, eine geeignete Ersatzleistung anzubieten. 

Ist die Vertragserfüllung zu einem anderen Zeitpunkt nicht möglich oder akzeptiert der Teilnehmer die Ersatzleistung nicht, werden die bereits geleisteten Zahlungen unter Abzug allfällig bereits beanspruchter Leistungen rückerstattet. Weitergehende Forderungen des Teilnehmers sind ausgeschlossen. 

b) Nichtbefolgen der Weisungen / Mangelnde Teilnahmefähigkeit 

Die Aktivität kann durch die Veranstalterin kurzfristig abgesagt oder abgebrochen werden, wenn der Teilnehmer oder ein Mitglied seiner Gruppe durch sein Verhalten oder Unterlassen zeigt, dass die sorgfältige Nutzung des Wassersportgeräts oder die sichere Durchführung der geführten Tour gefährdet oder verunmöglicht ist. 

Die Veranstalterin ist zudem berechtigt, die Aktivität wegen Krankheit oder mangelnder Fitness des Teilnehmers oder eines Mitglieds seiner Gruppe abzusagen oder abzubrechen. 

Der Teilnehmer hat in diesen Fällen für die gebuchte Aktivität den vollen Preis zu bezahlen. 

c) Höhere Gewalt 

Kann eine Aktivität infolge höherer Gewalt, Sicherheitsbedenken der Veranstalterin, behördlicher Massnahmen oder unsicherer Wetter- und/oder Naturverhältnisse (insbesondere wegen Hochwassers), nicht durchgeführt werden, ist die Veranstalterin berechtigt, die Aktivität auch kurzfristig abzusagen oder abzubrechen. 

Absagen werden dem Teilnehmer umgehend mitgeteilt. Der Teilnehmer ist diesfalls berechtigt, einen Ersatztermin in der laufenden Sommersaison zu buchen, bleibt jedoch verpflichtet, den vollen Preis zu bezahlen. 

8. Teilnahmebedingungen und Mitwirkungspflichten des Teilnehmers 

Bei allen Aktivitäten wird vorausgesetzt, dass der Teilnehmer gesund ist. 

Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Veranstalterin über allfällige gesundheitliche Probleme aufzuklären. Er darf unter keinem Fall unter Drogen-, Alkoholeinfluss oder unter Psychopharmaka und dergleichen stehen.

Der Teilnehmer hat den Weisungen der Veranstalterin strikt Folge zu leisten. 

Teilnehmer unter 18 Jahren dürfen nur mit Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters an der Aktivität teilnehmen. 

Im Widerhandlungsfall kann die Veranstalterin den Teilnehmer von der Aktivität ausschliessen. Die gebuchte Aktivität ist vollumfänglich zahlbar. 

9. Versicherungen 

Der Teilnehmer und seine Gruppe ist nicht durch die Veranstalterin versichert. 

Jeder Teilnehmer ist selbständig für den Abschluss aller nötigen Versicherungen verantwortlich. 

10. Beanstandungen 

Beanstandungen sind der Veranstalterin innerhalb von 24 Stunden nach Beendigung der Aktivität schriftlich zu melden. Die Veranstalterin muss den Erhalt der Beanstandung schriftlich bestätigen. 

Die Veranstalterin bemüht sich, das beanstandete Problem soweit möglich zu lösen. 

Schadenersatzansprüche sind innerhalb von 4 Wochen nach Beendigung der Aktivität eingeschrieben, begründet und mit den nötigen Beweismitteln einzureichen. Bei verspäteten Beanstandungen verwirken sämtliche Ansprüche des Teilnehmers. 

11. Haftung / Haftungsausschluss 

Der Teilnehmer nimmt auf eigenes Risiko an den Aktivitäten teil und nutzt das Wassersportgerät vollumfänglich in eigener Verantwortung. 

Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit diese durch die Veranstalterin nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht werden. 

Die Veranstalterin haftet nicht für Unfälle, Bergungsaktionen und mitgeführte Gegenstände wie elektronische Geräte, Schmuck, Uhren etc.. 

Der Teilnehmer haftet der Veranstalterin für den Verlust und die Beschädigung des Mietmaterials sowie allfällige Bergungskosten. Die Veranstalterin ist berechtigt, diese Kosten der Kreditkarte des Teilnehmers zu belasten. 

Die Veranstalterin kann vom Teilnehmer und den übrigen Gruppenmitgliedern zusätzlich zu diesen AGB eine Haftungsausschlusserklärung als Voraussetzung für die Teilnahme an der Aktivität verlangen. Mit dieser Erklärung wird vertraglich geregelt, dass die Veranstalterin bei bestimmten Ereignissen einschliesslich Verluste, Verletzungen, Schäden und Tod nicht haftbar gemacht werden kann. Diese Haftungsausschlusserklärung kann auch eine Gesundheitserklärung beinhalten, die die gesundheitliche Eignung zur geplanten Aktivität bestätigt. 

12. Datenschutz 

Es gilt die separate Datenschutzerklärung auf der Website der Veranstalterin. 

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 

Auf das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. 

Gerichtsstand ist Thun. 

14. Salvatorische Klausel 

Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten AGB zur Folge, sofern nicht anzunehmen ist, dass jene ohne den unwirksamen Teil nicht geschlossen worden wäre. 

15. Änderungen der AGB 

Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Es gilt jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Version der AGB. 

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Faulensee, 01.03.2024