Allgemeine Geschäftbedingungen von Aaretubing
Wir danken Ihnen, dass Sie sich für Aaretubing interessieren. Mit der Entgegennahme Ihrer Reservation bei Aaretubing entsteht zwischen Ihnen und Aaretubing (nachfolgend auch Veranstalter genannt) ein Vertrag. Wir bitten Sie deshalb, die folgenden allgemeinen Geschäftsbestimmungen sorgfältig zu lesen.
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Anmeldung
Anmeldungen können schriftlich, telefonisch oder persönlich beim Veranstalter entgegen genommen werden. Sie anerkennen durch Ihre Anmeldung diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und dem Veranstalter. -
Vertragsgegenstand
Der Veranstalter verpflichtet sich, bei der von Ihnen reservierten Aktivität die Leistung zu erbringen, welche der gemäss den Beschreibungen in seinem Prospekt/Website anbietet. Sonderwünsche können gegen Absprache mit dem Veranstalter berücksichtigt werden. Allfällige Mehrkosten werden vom Kunde getragen. -
Vertragsabschluss
Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung beim Veranstalter oder dessen Verkaufsstellen kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und Aaretubing zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für Sie und Aaretubing wirksam. -
Preise
Die Preise für die Aktivitäten ersehen Sie aus der aktuellen Aaretubing-Preisliste. Sie verstehen sich pro Person in Schweizer Franken. Preisänderungen sind vorbehalten. -
Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt durch Rechnung oder bar. -
Annullation durch den Kunden
Die Miete der Tubes ist verbindlich. Eine Annulierung durch den Kunden muss bis 48 Stunden vor der Fahrt per Telefon oder E-Mail bei Aaretubing erfolgen. Für den Kunden entstehen dadurch keine Kosten. Bei einer Annulation von wengier als 48 Stunden vor der Fahrt werden 100% der Kosten in Rechnung gestellt, ausser wenn der Wetterbericht ausdrücklich Regen meldet (Grundlage www.meteoschweiz.ch – Detailprognose – Lokalprognose – 3600 Thun – Niederschlag muss für den Tag der Fahrt über 5 mm liegen). Bei Nichterscheinen ohne Abmeldung wird automatisch der gesamte Buchungsbetrag eingefordert. -
Annullation durch den Veranstalter
Die Aktivität kann vom Veranstalter abgesagt werden, wenn Teilnehmer durch Ihre Handlungen und Unterlassungen berechtigten Anlass dazu geben. In diesem Fall werden dem Kunden keine Kosten rückerstattet. Wird die Aktivität durch höhere Gewalt, Wetter- und Naturverhältnissen, behördlicher Massnahmen oder Sicherheitsrisiken gefährdet (z. B. Hochwasser) oder verunmöglichen, kann der Veranstalter die Aktivität absagen oder vorzeitig abbrechen. Der Kunde kann in diesem Fall ein neues Datum reservieren und verliert dadurch keine Kosten. -
Abbruch der Aktivität durch den Kunden
Bricht der Kunde die Aktivität vorzeitig ab oder verlässt er sie verfrüht, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung. Allfällige Zusatzkosten trägt der Kunde. -
Teilnahmebedingungen
Eine gute Gesundheit ist bei allen Aktivitäten Voraussetzung. Der Teilnehmer verpflichtet sich den Veranstalter über allfällige gesundheitliche Probleme in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme an einer Aktivität unter Drogen- und Alkoholeinfluss, unter Psychopharmaka oder dergleichen ist nicht erlaubt. Es ist die Pflicht des Kunden, sich an die Teilnahmebedingungen zu halten und den Weisungen des Veranstalters, der Führer und Hilfspersonen strikte zu folgen. Werden diese Teilnahmebedingungen von einen Teilnehmer nicht erfüllt oder befolgt er die Anweisungen nicht, behält sich der Veranstalter vor, ihn von der Aktivität auszuschliessen. Erfolgt der Ausschuss nach Beginn der Aktivität, hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung. -
Versicherung/Haftungsausschluss
Der Teilnehmer ist durch den Veranstalter nicht versichert. Der Teilnehmer muss selbständig eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung (einschliesslich Sportunfälle) abgeschlossen haben. Trotz fachkundiger und sicherer Durchführungen der Aktivität können Unfälle nicht ausgeschlossen werden. Der Veranstalter kann dafür keine Haftung übernehmen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. -
Beanstandungen
Beanstandungen oder allfällige erlittene Schäden sind dem Aktivitätsleiter sofort schriftlich bekannt zu geben und müssen von diesem bestätigt werden. Die Aktivitätsleitung ist jedoch nicht befugt, im Namen des Veranstalters Forderungen anzuerkennen. Er wird bemüht sein, im Rahmen des Programmes und seiner Möglichkeiten Abhilfe zu erschaffen. Schadenersatzansprüche müssen innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Beendigung der Aktivität schriftlich, mittels eingeschriebenem Brief beim Veranstalter eingehen. Die Bestätigung des Aktivitätsleiter sowie allfällige Beweismittel sind diesem Brief beizulegen. Bei verspäteter Einreichung Ihrer Forderung oder bei unterlassener oder zu später Beanstandung während der Aktivität, verfallen sämtliche Ansprüche. -
Haftung
Der Veranstalter haften im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen für Mängel oder einen Ausfall bei der Durchführung der Aktivität, die einen Minderwert gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung bedeuten. Der Teilnehmer hat einen Anspruch auf Vergütung, wenn ein Verschulden seitens des Veranstalters oder seiner Hilfsperson vorliegt und an Ort und Stelle keine gleichwertige Ersatzleistungen erbracht werden könnte. Für übrige Schäden (nicht Personenschäden) ist die Haftung auf den zweifachen Reisepreis (pro Person) beschränkt. Der Veranstalter lehnt jede Haftung ab für Schädigungen und Nachteile jeder Art, die ohne Verschulden des Veranstalters oder seiner Hilfsperson zustande gekommen sind. Für Handlungen des Aktivitätenleiters haftet der Veranstalter nur, wenn dieser in Verrichtung seiner Aktivitätsleitertätigkeit schuldhaft handelt. Bei verschuldetem Ausfall kann der Veranstalter innert angemessener Frist eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. In diesem Falle sind Ersatzansprüche ausgeschlossen. -
Anwendbares Recht
Alle Rechtsbeziehungen des Kunden mit dem Veranstalter unterstehen dem schweizerischem Recht. Es gelten die einschlägigen Gesetzesbestimmungen. Sehen diese allgemeinen Bestimmungen strengere Haftungsbeschränkungen der Haftungsvoraussetzungen vor, treten diese zur Anwendung. -
Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand, für alle sich aus diesem Vertrag ergebenen Streitigkeiten, ist Thun.
26. April 2009